Gültig ab 15. September 2025 — Riverly®
Der vorliegende Reservierungsschein muss ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und zusammen mit der vorgesehenen Zahlung vor Ablauf der Option an den Vermieter zurückgesandt werden.
Mit der Einsendung des unterzeichneten Reservierungsscheins erklärt der Mieter sein Einverständnis mit den Mietbedingungen, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der im Reservierungsschein genannten besonderen Bedingungen.
Die Miete wird verbindlich, sobald der Vermieter dem Mieter nach Erhalt des Reservierungsscheins und der vorgesehenen Zahlung die Reservierung bestätigt.
Eine Anzahlung von mindestens 40 % des Gesamtbetrags der Kreuzfahrt muss zusammen mit dem Reservierungsschein zurückgesandt werden. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Abfahrt ohne Erinnerung durch den Vermieter fällig.
Das reservierte Bootsmodell entspricht einer Baureihe (Pénichette / Cruiser), einer Kategorie (Classic, Comfort, Premium oder Premium+) und einer Belegungskapazität. Pläne, Ausstattungsdetails und technische Informationen (wie Tankkapazität, Kabinenaufteilung usw.), die in Katalogen, auf der Website oder anderen Medien präsentiert werden, dienen lediglich als Beispiele und sind nicht vertraglich bindend.
Jeder Antrag auf Änderung der Reservierung (Datum, Boot, Basis oder Region) durch den Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters. Alle daraus entstehenden Kosten trägt vollständig der Mieter auf der gleichen Grundlage wie bei einer Stornierung (siehe §5), zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 150 €.
Durch den Mieter — im Falle einer Stornierung muss der Mieter den Vermieter schriftlich informieren. Unabhängig vom Stornierungsgrund gelten folgende Gebühren:
Der Mieter kann eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherer seiner Wahl oder beim Vermieter abschließen.
Durch den Vermieter — sollte der Vermieter das gebuchte Boot aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht bereitstellen können, verpflichtet er sich, alles zu unternehmen, um dem Mieter ein Boot gleichwertigen Komforts und gleichwertiger Kapazität zu beschaffen. Ist dies innerhalb der vereinbarten Frist nicht möglich, wird der Mietpreis vollständig erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Entschädigung oder Schadensersatzansprüche.
Der Kapitän muss mindestens 18 Jahre alt sein (21 Jahre für Kreuzfahrten in Ungarn, wenn der Kapitän an Bord keinen Bootsführerschein besitzt). Er ist für das Boot, die Ausrüstung, die Besatzung und alle an Bord befindlichen Personen verantwortlich.
Das Boot darf nur von Personen über 16 Jahren geführt werden, unter der tatsächlichen Aufsicht einer volljährigen Person, die im Sportbootausweis als Inhaber oder als Person mit abgeschlossener Grundausbildung eingetragen ist.
Der Kapitän muss von mindestens einer Person über 16 Jahren (oder einer volljährigen Person außerhalb Frankreichs) begleitet werden, die in guter körperlicher Verfassung ist.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Kapitän ungeeignet erscheint, ungeachtet vorgelegter Referenzen, Patente oder Zeugnisse, oder wenn er nicht von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet wird. In diesem Fall kann der Vermieter: einen Liegeplatzaufenthalt anbieten oder das Fahrtgebiet einschränken; oder die Übergabe des Bootes verweigern und den Vertrag ohne Erstattung geleisteter Zahlungen kündigen.
Der Kapitän übernimmt das Boot nach Erledigung der Formalitäten (Kaution, Inventar), Empfang der Verwaltungsdokumente und Kenntnisnahme der Navigationsanweisungen. Die Einweisung und Übergabe erfolgen zwischen 15:00 und 18:00 Uhr am ersten Miettag.
Der Mieter muss die Binnenschifffahrtsvorschriften sowie die Anweisungen des Vermieters und der zuständigen Behörden einhalten. Nachtfahrten, Schleppen, Verleihen und/oder Untervermieten des Bootes sind nicht gestattet.
Der Mieter haftet allein gegenüber allen Behörden für etwaige Verfolgungsmaßnahmen, Bußgelder oder Beschlagnahmen und darf nicht mehr Personen als die zulässige Anzahl an Bord nehmen.
Die Kaution ist am Abfahrtstag vor dem Einsteigen zu hinterlegen. Sie wird am Ende der Kreuzfahrt zurückerstattet, sofern das Boot und seine gesamte Ausrüstung in gutem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden, kein Schaden entstanden ist und alle fälligen Beträge beglichen wurden. Die Höhe der Kaution beträgt je nach Größe und Kategorie des Bootes zwischen 2.500 € und 4.500 €.
Die Kaution dient zur Deckung von:
Der Mieter stimmt ausdrücklich zu, dass der Vermieter die oben genannten Kosten mittels der im Rahmen der Kaution vorgenommenen Vorautorisierung von seinem Bankkonto einziehen kann.
Die Versicherung des gemieteten Bootes deckt Unfallschäden am gemieteten Boot oder Schäden, die Dritten durch das Boot entstehen. Nicht versichert sind: an Bord befindliche Personen, deren persönliche Gegenstände und deren persönliche Haftpflicht; Verlust oder Beschädigung von Material oder Ausrüstung; unsachgemäße Wartung des Bootes durch den Mieter; Fahrräder und sonstige Zusatzausstattung (Grill, WLAN…).
In jedem Fall bleibt der Mieter bis zur Höhe des Kautionsbetrags sein eigener Versicherer. Er kann Versicherungen abschließen, die Stornierungskosten und/oder den Rückkauf der Kaution abdecken.
Die Versicherung deckt insbesondere keine Schäden, die entstehen durch: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Verletzung von Sicherheits- oder Navigationsvorschriften, Nachtfahrten oder Fahrten außerhalb zugelassener Zonen, Schleppen, Führen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Überschreitung der zulässigen Personenzahl, falsche Angaben oder böswillige Handlungen mit Beteiligung von an Bord befindlichen Personen.
Kraftstoff, Schmierstoffe, Kochgas und alle sonstigen Verbrauchsmaterialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung des Bootes während der gesamten Mietdauer erforderlich sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise richten sich nach dem Preisverzeichnis des Vermieters und können Marktschwankungen unterliegen.
Etwaige Liegegebühren oder Parkgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters und hängen von den gewählten Anlegestellen ab.
Diese Leistung ist, auch wenn sie vom Vermieter akzeptiert wurde, aufgrund unvorhergesehener Umstände nie garantiert. Daher können die Fahrtrichtung und der Einschiffungsort innerhalb derselben Region geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen in eine Hin- und Rückfahrt umgewandelt werden — in diesem Fall werden nur die zusätzlichen Kosten der Einwegfahrt erstattet.
Es ist unbedingt erforderlich, 48 Stunden vor Abfahrt anzurufen, um die Einwegfahrt und die Fahrtrichtung zu bestätigen. Solche Änderungen können weder eine Stornierung noch eine Entschädigung begründen.
Nur die Ein- und Ausschiffungsorte sind vertraglich garantiert (außer in den in §11 vorgesehenen Fällen); die Route ist nicht garantiert. Der Vermieter kann nicht für Unterbrechungen oder Einschränkungen der Schifffahrt aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen haftbar gemacht werden: Bauarbeiten, Überschwemmungen, Trockenheit und sonstige Witterungseinflüsse, Streiks, behördliche Anordnungen, Schleusenausfälle oder -schließungen usw.
Sollten solche Ereignisse die Kreuzfahrt unmöglich machen, kann der Vermieter Ab- und Rückkehrorte sowie -daten ändern und ein gleichwertiges oder besseres Boot bereitstellen; oder die geleisteten Zahlungen können für eine spätere, zwischen den Parteien zu vereinbarende Reise angerechnet werden. Andernfalls werden sie vom Vermieter einbehalten.
Treten solche Ereignisse während der Kreuzfahrt auf und führen zu einem vollständigen Schifffahrtsstopp und dem Verlust eines oder mehrerer Tage, können die geleisteten Zahlungen nur für eine spätere Reise auf gleicher Basis und in derselben Saison angerechnet werden. Andernfalls ist der Vermieter nicht zur Rückerstattung verpflichtet und behält die geleisteten Zahlungen ein.
Der Vermieter stellt dem Mieter einen Pannendienst zur Verfügung; dieser wird so schnell wie möglich nach Bekanntwerden der Panne tätig, und zwar während der Geschäftszeiten, 7 Tage die Woche. Dieser Service ist kostenlos, es sei denn, die Panne ist auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen.
In jedem Fall hat der Mieter von Eigeninitiative abzusehen, die nicht durch die dringende Sicherung des Schiffes und/oder der Besatzung geboten ist.
Der Mieter muss jeden Unfall sofort telefonisch dem Vermieter melden, der ihm das weitere Vorgehen mitteilt. Der Mieter darf keine Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vornehmen oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, einen Unfallbericht auszufüllen und diesen von den beteiligten Parteien und etwaigen Zeugen mitunterschreiben zu lassen.
Jeder Schadensfall, der dem Vermieter nicht zuzurechnen ist, kann nicht Gegenstand eines Anspruchs oder einer Entschädigung zugunsten des Mieters sein, unabhängig davon, ob dieser Verursacher oder Opfer des Unfalls ist, sollte seine Kreuzfahrt dadurch beeinträchtigt oder unterbrochen werden.
Im Falle der Aufgabe des Bootes, außer bei plötzlicher und anhaltender Unbefahrbarkeit des Wasserweges, werden dem Mieter die Kosten für die Rückführung des Bootes zu seiner Heimatbasis in Rechnung gestellt, pauschal mit 200 € pro Tag, zuzüglich Kraftstoff- und Reinigungskosten.
Das Boot muss an dem vertraglich festgelegten Ort, Datum und Uhrzeit (zwischen 8:00 und 9:00 Uhr) zurückgegeben werden. Der Kapitän muss ausreichend Zeit einplanen, um die Rückgabefrist einzuhalten. Das Boot ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, wobei das Anfangsinventar maßgebend ist, und in sauberem Zustand.
Wurde das Reinigungspaket gebucht, muss der Mieter dennoch: den Müll rausbringen, das Geschirr spülen und wegräumen sowie die Bettwäsche abnehmen. Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch eine von ihm verschuldete Verspätung entstehen: Für jeden angebrochenen Verspätungstag ist eine Entschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises zuzüglich etwaiger Kosten fällig, die der Vermieter an den nachfolgenden Mieter zu zahlen hätte.
Benötigt der Mieter während seiner Kreuzfahrt Hilfe, muss er unverzüglich die Wassersportbasis kontaktieren, damit eine Lösung gefunden werden kann. Konnte das Problem nicht gelöst werden, kann innerhalb von maximal 60 Tagen nach Ende der Kreuzfahrt eine schriftliche Reklamation an den Reservierungsservice gerichtet werden, unter Angabe der Reservierungsnummer und aller nützlichen Informationen. Es werden nur Reklamationen bearbeitet, deren Ursache zum Zeitpunkt des Auftretens der Wassersportbasis gemeldet wurde.
Im Streitfall kann der Kunde nach Kontaktaufnahme mit unserem Kundendienst und ohne zufriedenstellende Antwort innerhalb von 60 Tagen den Verbraucherschlichter CM2C kontaktieren: cm2c.net/comment-nous-saisir.php
Der Mietvertrag unterliegt französischem Recht. Angesichts der einzigen angebotenen Leistung ist der Vermieter nicht den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2015/2302 vom 25. November 2015 über Pauschalreisen unterworfen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und jedem Affiliate betreffen ausschließlich den Abschluss des Mietvertrags. In jedem Fall kann der Vermieter nicht in die Modalitäten der Durchführung des Mietvertrags eingreifen, da jeder Affiliate ein unabhängiger Vermieter ist.
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 16. Januar 1978 sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 vom 26. April 2016 haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Datenschutzrichtlinie des Vermieters ist auf dessen Website abrufbar und kann auf Anfrage mitgeteilt werden.
Unten stehend können Sie die AGB herunterladen, lesen und ausdrucken.
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